Wer eine Versicherung abschliessen will, muss einen Antrag stellen.
Einige Gesellschaften nehmen Anträge nur in schriftlicher Form (Antragsformular) entgegen, andere stellen den Antrag in elektronischer Form zur Verfügung und verlangen auf dem Ausdruck die persönliche Unterschrift, und dritte akzeptieren auch vollständig elektronisch ausgefüllte Anträge.
Wenn Sie den Antrag unterschrieben resp. gestellt haben, hat der Versicherer 14 Tage Zeit, über Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Lässt der Versicherer nichts von sich hören, sind Sie frei von Verpflichtungen und können vom Antrag zurücktreten.
Die im Antrag gestellten Fragen müssen vom Versicherungsnehmer wahrheitsgetreu beantwortet werden (Anzeigepflicht). Die Antworten ermöglichen dem Versicherer, das Risiko festzulegen und den Preis zu bestimmen.
Es gibt Gesellschaften, die formell gesehen direkt einen Antrag an den Kunden stellen. Dieser gilt dann in der Regel als stilllschweigend angenommen, wenn der Versicherungsnachweis beim zuständigen Strassenverkehrsamt hinterlegt wird.
Anzeigepflichtverletzung: Beantworten Sie die Fragen im Antragsformular wahrheitsgetreu. Tun Sie dies nicht, kann Ihnen die Versicherung im Schadenfall die Leistung verweigern, sofern die verschwiegene oder falsch deklarierte Tatsache den späteren Schaden beeinflusst hat. Die Versicherung kann auch bereits erbrachte Leistungen zurückfordern. Ausserdem hat die Versicherung in solchen Fällen ein Kündigungsrecht.
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