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Anmeldung von Fahrzeugen aus dem Ausland

Die Zulassungsfrist beträgt 12 Monate für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt und 1 Monat für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt werden. Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Kontrollschildern fahren, wenn die Papiere und Versicherungen gültig sind. mehr